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20260416 Verordnung gegen Waldbrände im Bezirk Gänserndorf

Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf hat am 16.04.2026 per Verordnung jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten. Dieses Verbot gilt bis zum 31.10.2026.

Auf Grund der aktuellen Trockenheit sind unsere Wiesen und Wälder extrem gefährdet. 

Wir ersuchen sie dieses Verbot zum Wohle der Allgemeinheit strikt einzuhalten.

Waldbrandverordnung 2026

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